RS0105612 – AUSL EGMR Rechtssatz
RS0105612 – AUSL EGMR Rechtssatz
EGMR 23.5.1991, 6/1990/197/257 (Oberschlick)
Die Nichteinhaltung einer innerstaatlichen Rechtsvorschrift über den Ausschluß von Richtern, die dazu dient, Zweifel an der Unparteilichkeit dieser Richter auszuschalten, indiziert eine Verletzung des Rechts auf ein unparteiisches Gericht gemäß Art 6 Abs 1 MRK. Der Verzicht auf Konventionsrechte muß - sofern er überhaupt zulässig ist - eindeutig feststehen.
Veröff: EuGRZ 1991,216