JudikaturJustizRS0105578

RS0105578 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Juni 1996

Ein dem Betroffenen möglicher Antrag auf Verbücherung eines im Rechtsstreit zuerkannten Belastungsverbots und Veräußerungsverbots ist mangels verfahrensrechtlichen Zusammenhangs mit einer wegen Verletzung des Verhandlungsgebots nach § 399 Abs 2 zweiter Satz EO fehlerhaften Gerichtsentscheidung kein "Rechtsmittel" im Sinne des § 2 Abs 2 AHG. Das in der allein in Betracht kommenden Verfahrensordnung vorgesehene Rechtsmittel zur Bekämpfung der ohne mündliche Verhandlung angeordneten Aufhebung einstweiliger Verfügungen ist ausschließlich der Rekurs.