Spruch Der Revision der beklagten Partei wird nicht, der Revision der klagenden Partei hingegen teilweise Folge gegeben. Das Urteil des Berufungsgerichts, das im Umfang der Teilabweisung des Klagebegehrens im Betrag von S 511.033,10 samt 4 % Zinsen seit 6. 11. 1992 bestätigt wird, wird im übrigen dahin ab…
Text Entscheidungsgründe: Die am 23.August 1988 verstorbene Großmutter der Klägerin traf die Rechtspflicht, dieser ihr gehörende Liegenschaften „entweder zu Lebzeiten zu übergeben oder von Todes wegen zu hinterlassen“. Zur Sicherung dieses Anwartschaftsrechts der Klägerin war deren Großmutter auch verpfl…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Klägerin ist teilweise, die der beklagten Partei ist nicht berechtigt. 1. Das Berufungsgericht hat zutreffend dargelegt, daß die entgegen der ausdrücklichen Vorschrift des § 399 Abs 2 zweiter Satz EO ohne vorausgegangene mündliche Verhandlung angeordnete Aufhebung der beiden einstwe…