JudikaturJustizRS0105527

RS0105527 – SON Rechtssatz

Rechtssatz
03. Februar 1964

BMfHuW 3.2.1964, GR 31/64

Die Bestimmung des § 1 Abs 1 der V BGBl Nr 255/1959 über bestimmte Erfordernisse bei der Hinterlegung von Mustern darf nicht so ausgelegt werden, daß, von einer einzigen als Muster hinterlegten Abbildung ausgehend, durch Variierung weitere Formen als Muster geschützt werden könnten.