Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden aufgehoben. Dem Erstgericht wird die neuerliche, nach Ergänzung des Verfahrens zu fällende Entscheidung aufgetragen. Die Kosten der Rechtsmittelverfahren sind weitere Verfahrenskosten.…
Text Begründung: Die klagende Partei ist ein Kreditinstitut, das mit Verschmelzungsvertrag vom 16.12.1991 das Vermögen eines anderen Kreditinstituts übernahm. Ein Unternehmen mit dem Sitz in München, das im Namen eines Unternehmens mit dem Sitz in Gibraltar Kaufverträge (Timesharing-Verträge) über den …
Rechtliche Beurteilung Die vom Beklagten gegen dieses Urteil des Berufungsgerichtes erhobene außerordentliche Revision ist entgegen dem Ausspruch des Berufungsgerichtes zulässig, weil im Zusammenhang mit dem hier anzuwendenden Recht und dabei insbesondere zum Verhältnis von § 38 und § 41 IPRG Rechtsfragen zu lösen sind, …