RS0105348 – OGH Rechtssatz
RS0105348 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Bei den die Vertrauenswürdigkeit des Bankkunden beeinträchtigenden beispielhaft aufgezählten Tatsachen der wesentlichen Verschlechterung des Vermögens und der erheblichen Vermögensgefährdung sind nicht so sehr streng juristische Maßstäbe, sondern wirtschaftliche Gesichtspunkte und die Verkehrsauffassung bestimmend. Diese Tatbestände sind bei ständiger Vergrößerung der Verschuldung des Kreditnehmers jedenfalls gegeben.