JudikaturJustizRS0105340

RS0105340 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. April 1998

Beim Versenden eines Werkstückes an eine Person oder eine kleinere Anzahl von Empfängern wird nicht die "Öffentlichkeit" im Sinne der §§ 8, 16 Abs 1 UrhG erreicht, fällt doch unter diesen Begriff nur die "Allgemeinheit" oder ein "breites Publikum".

Entscheidungen
2