JudikaturJustizRS0105139

RS0105139 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. Dezember 2022

Die Reichweite des Bescheidspruches ist einerseits nach dem Entscheidungsgegenstand des bekämpften Bescheides und andererseits auch vor dem Hintergrund des gestellten Klagsantrages zu interpretieren.

Entscheidungen
13