JudikaturJustizRS0104713

RS0104713 – AUSL OLG Köln Rechtssatz

Rechtssatz
17. September 1982

"Aufforderung" setzt die erklärte Einwirkung auf einen anderen mit dem erkennbaren Willen des Auffordernden voraus, von diesem ein bestimmt bezeichnetes Tun oder Unterlassen - hier: die Begehung einer strafbedrohten Handlung - zu fordern, und muß über eine bloße Befürwortung der Tat hinausgehen.

RS U OLG Köln (D) 1982/09/17 1 Ss 653/82 Veröff: MDR 1983,338

Entscheidung
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