RS0104618 – AUSL OLG Hamburg Rechtssatz
RS0104618 – AUSL OLG Hamburg Rechtssatz
"Beschimpfen" bedeutet die durch Form oder Inhalt besonders verletzende Äußerung der Mißachtung; "Verächtlichmachen" besagt weitergehend, daß etwas durch Werturteil oder Tatsachenbehauptung als der Achtung der Staatsbürger unwert oder unwürdig hingestellt wird. RS U OLG Hamburg (D) 1975/02/18 2 Ss 299/74 Veröff: NJW 1975,1088