JudikaturJustizRS0104319

RS0104319 – AUSL BAG Rechtssatz

Rechtssatz
08. November 1962

Die im Werden begriffene GmbH ist keine Gesellschaft des BGB, sondern ein im wesentlichen nach GmbH-Recht zu behandelndes Rechtsgebilde; sie ist passiv parteifähig. Das gilt auch, wenn die werdende GmbH, ohne eingetragen worden zu sein, in das Liquidationsstadium tritt.

Entscheidung
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