Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Zur Entscheidung über die Berufungen werden die Akten dem Oberlandesgericht Wien zugeleitet. Dem Angeklagten fallen auch die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen rechtskräftigen Teilfreispruch (II.) enthält, wurde Peter Herbert K***** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen Diebstahls nach §§ 127, 130 erster Fall und 15 (I/A) sowie des Vergehens der Urkundenunterdrückung na…
Rechtliche Beurteilung Nur diesen Schuldspruch bekämpft der Angeklagte mit Nichtigkeitsbeschwerde aus den Gründen der Z 5, 9 lit a, 9 lit b und 10 des § 281 Abs 1 StPO. Den Strafausspruch fechten er und die Staatsanwaltschaft mit Berufung an. Der Mängelrüge (Z 5) zuwider hat das Erstgericht bei Bejahung des Diebstahlsvo…