JudikaturJustizRS0103936

RS0103936 – AUSL BGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. Oktober 1994

Verwertbarkeit eines nach einem Selbsttötungsversuch des Angeklagten bei diesem sichergestellten Abschiedsschreiben.

Veröff: NStZ 1995,79

Entscheidung
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