RS0103864 – AUSL BGH Rechtssatz
RS0103864 – AUSL BGH Rechtssatz
Verwertbarkeit eines nach einem Selbsttötungsversuch des Angeklagten bei diesem sichergestellten Abschiedsschreiben. Der Körperverletzung tritt hinter einem durch dieselbe Handlung begangenen Tötungsdelikt grundsätzlich zurück, und zwar auch im Verhältnis zu einer "nur" versuchten Tötung.
Veröff: NStZ 1995/79