JudikaturJustizRS0103717

RS0103717 – AUSL BGH Rechtssatz

Rechtssatz
05. Juli 1974

Zu den Anforderungen, bei ausländischen Gastarbeitern das Vorliegen der erforderlichen Fahrerlaubnis zu überprüfen. Die Umschreibung in eine deutsche Fahrerlaubnis nach § 15 StVZO setzt eine entsprechende ausländische Fahrerlaubnis voraus.

Veröff: VersR 1974,1072