Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei binnen 14 Tagen die mit S 4.871,04 (darin S 811,84 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens zu bezahlen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Alleineigentümerin eines vor dem Jahre 1967 errichteten Hauses. In diesem Haus mietete die klagende Partei mit Vertrag vom 2.10.1995 zwei Räume zu geschäftlichen Zwecken. Im Mietvertrag wurde unter anderem folgendes vereinbart: "Der vorliegende Vertrag beginnt …
Rechtliche Beurteilung Die Revision der klagenden Partei ist zulässig, aber nicht berechtigt. Unstrittig ist, daß ein Hauptmietvertrag über eine als Geschäftsräumlichkeit genutzten Bestandgegenstand, an dem Wohnungseigentum nicht besteht, nur unbefristet abgeschlossen werden kann (§ 29 Abs 1 Z 3 lit d MRG; Würth Zingher,…