RS0103565 – AUSL BGH Rechtssatz
RS0103565 – AUSL BGH Rechtssatz
Die in einem Eigenheimbewerbervertrag formularmäßig enthaltene Klausel, wonach der Bauträger im Falle seines Rücktritts die Rückzahlung der erstattungsfähigen Eigenleistungen des Bewerbers unbefristet so lange zurückhalten darf, als er nicht von einem Nachfolger entsprechenden Ersatz erlangen kann, ist unwirksam. Veröff: MDR 1975,216