JudikaturJustizRS0103201

RS0103201 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. September 2023

Es hängt von den Umständen des Einzelfalles ab, ob ein Fehlverhalten eines Angestellten bei Anlegung eines objektiven Maßstabes geeignet war, das Vertrauen des Dienstgebers soweit zu erschüttern, dass ihm die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zumutbar ist.

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