JudikaturJustizRS0102875

RS0102875 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
07. Mai 2015

Die verfehlte (Beschlussform) Form eines gar wohl ausgesprochenen Vorbehaltes verletzt das Gesetz, ohne die solcherart getroffene Entscheidung jedoch - mit dem ordentlichen Rechtsmittel einer Nichtigkeitsbeschwerde - anfechtbar zu machen.

Entscheidungen
5