Spruch In der Mediensache AZ 095 Hv 99/03d des Landesgerichtes für Strafsachen Wien verletzt das Unterbleiben der Mitteilung der Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 25. Mai 2004 (ON 16), womit die von der Antragsgegnerin zu ersetzenden Kosten der …
Text Gründe: In der Mediensache des Antragstellers Hans D***** gegen die Antragsgegnerin Süddeutsche Zeitung GmbH wegen §§ 33 Abs 2 und 34 Abs 3 MedienG sprach das Landesgericht für Strafsachen Wien mit rechtskräftigem Urteil vom 27. November 2003, GZ 095 Hv 99/03d-5, aus, dass durch die Veröffentlichung…
Rechtliche Beurteilung Das Unterbleiben der Mitteilung der Beschwerde an den Antragsteller zur Äußerung und die Entscheidung über die Beschwerde, ohne der Gegenseite Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, stehen, wie der Generalprokurator in seiner deshalb erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes zutreff…