RS0101898 – OGH Rechtssatz
RS0101898 – OGH Rechtssatz
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Eine Entscheidung im Sinne des § 475 Abs 2 StPO kann nur dann erfolgen, wenn das Berufungsgericht auf Grund einer von wem immer eingebrachten Berufung mit der vorliegenden Strafsache befaßt ist, daher nicht, wenn die Strafsache bereits rechtskräftig abgeschlossen ist.