JudikaturJustizRS0101485

RS0101485 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. September 2018

Die gesetzmäßige Ausführung dieses Nichtigkeitsgrundes setzt voraus, dass der behauptete Subsumtionsirrtum aus dem Wahrspruch selbst abgeleitet wird, nicht aber aus irgendwelchen Ergebnissen des Beweisverfahrens, die nach Meinung des Beschwerdeführers zu einem anderen Wahrspruch führen hätten sollen (EvBl 1952/57; EvBl 1966/127).

Entscheidungen
53