JudikaturJustizRS0101452

RS0101452 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Juli 2015

Der OGH ist zwar an die durch den Wahrspruch der Geschwornen getroffenen Feststellungen gebunden, er ist aber berechtigt, den Wahrspruch in seiner Gesamtheit prüfend zu interpretieren (10 Os 184/68).

Entscheidungen
12