JudikaturJustizRS0101171

RS0101171 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Februar 2007

Die Nichtigkeit bewirkende Unrichtigkeit einer Rechtsbelehrung kann nur aus ihrem an den Erfordernissen der §§ 321, 323, 327 StPO zu messenden Inhalt abgeleitet werden.

Entscheidungen
4