Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerden werden verworfen. Gemäß § 290 Abs 1 StPO wird das angefochtene Urteil dahin ergänzt, daß der Angeklagten Ilse A gemäß § 38 Abs 1 Z 1 StGB die Vorhaft (bereits) ab 28.Juli 1982, 21,30 Uhr, auf die Strafe angerechnet wird. Der Berufung der Staatsanwaltschaft hinsichtlich de…
Text Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurden schuldig erkannt: 1. Ilse A des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB , weil sie am 25. Juli 1982 Eduard D durch drei Schüsse aus einem Schrotgewehr vorsätzlich tötete (Punkt A des Urteilssatzes), 2. Theodor B …
Rechtliche Beurteilung Den Geschwornen lag hinsichtlich der Angeklagten A folgendes Fragenschema vor: Hauptfrage 1 nach Mord (§ 75 StGB ), Eventualfrage 2 nach absichtlicher schwerer Körperverletzung mit Todesfolge (§ 87 Abs 1 und Abs 2 letzter Fall StGB ) Eventualfrage 3 nach Körperverletzung mit tödlichem Ausgang (§§ 83…