JudikaturJustizRS0101006

RS0101006 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. Januar 1995

Eine strafbarkeitseinschränkend wirkende Unrichtigkeit der Rechtsbelehrung zu einer Schuldfrage hat im Falle einer dennoch erfolgten Bejahung dieser Frage durch die Geschwornen - ebenso wie ein sich strafbarkeitserweiternd auswirkender derartiger Mangel im Falle einer Verneinung der betreffenden Frage - keine Nichtigkeit nach § 345 Abs 1 Z 8 StPO zur Folge.

Entscheidungen
16