Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die Berufung werden die Akten dem Oberlandesgericht Wien zugeleitet. Dem Angeklagten Markus K***** fallen auch die Kosten des bisherigen Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Markus K***** der Verbrechen des versuchten schweren Raubes nach §§ 15, 142 Abs 1, 143 erster Satz, zweiter Fall StGB und des teils durch Einbruch begangenen Diebstahls nach §§ 127, 129 Z 1 StGB schuldig erkan…
Rechtliche Beurteilung Der Schwurgerichtshof hat nämlich zu Recht den Antrag des Verteidigers des Beschwerdeführers, bei der mündlichen Rechtsbelehrung an die Geschworenen dabei sein zu dürfen (S 255), abgelehnt, weil das Gesetz eine Anwesenheit der Parteien bei der Beratung und damit auch bei der mündlichen Rechtsbelehru…