JudikaturJustizRS0100699

RS0100699 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Februar 2021

Eine Teilnahme der Parteien an der nach § 323 StPO vorzunehmenden Rechtsbelehrung und anschließenden Besprechung der einzelnen Fragen ist nach den Intentionen des Gesetzes nicht zulässig.

Entscheidungen
5