Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft wird Folge gegeben, das angefochtene Urteil sowie der ihm zugrunde liegende Wahrspruch der Geschwornen gemäß § 349 Abs. 1 StPO aufgehoben und die Sache zur nochmaligen Verhandlung und Entscheidung an das Geschwornengericht beim Kreisgericht Leoben ve…
Text Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurde der am 15.Dezember 1964 geborene Maschinist Hermann M*** des Verbrechens des versuchten Totschlags nach §§ 15, 76 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 8.Jänner 1989 in Fohnsdorf in einer allgemein begreifli…
Rechtliche Beurteilung Bei der Beurteilung, ob entsprechende Schuldfragen (Eventualfragen) an die Geschwornen zu stellen sind, hat der Schwurgerichtshof zu prüfen, ob eine für die Unterstellung der Tat unter ein weniger strenges Strafgesetz - hier §§ 15, 76 StGB - unmittelbar maßgebende Tatsache im Sinne des § 314 Abs. 1 …