Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Der Berufung wird Folge gegeben und die Strafe unter Bedachtnahme gemäß §§ 31, 40 StGB auf das Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 5.Mai 1986, GZ 6 a Vr 3674/85-217, auf 7 (sieben) Jahre als Zusatzstrafe herabgesetzt. Gemäß § 390 a StPO fall…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde aufgrund des Wahrspruchs der Geschwornen (neben anderen Angeklagten) Erich E*** des in der Zeit vom 12. März 1985 bis 29. März 1985 in Wien wiederholt verübten Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 erster und zweiter Fall StGB schuldig erka…
Rechtliche Beurteilung Die Verletzung einer der in den §§ 312 bis 317 StPO enthaltenen Vorschriften über die Fragestellung (Z 6) erblickt der Beschwerdeführer darin, daß die Zusatzfragen nach Zurechnungsunfähigkeit (§ 11 StGB) nicht durch Anführung seiner Heroinsucht als deren Grundlage präzisiert worden seien. Die Rüge v…