JudikaturJustizRS0100327

RS0100327 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Februar 1987

Feststellungen, die das Erstgericht ohne ausreichende Erörterung der maßgebenden Verfahrensergebnisse getroffen hat und die von der Anklagebehörde infolge des trotzdem ergangenen Schuldspruchs nicht bekämpft werden konnten, können einer (freisprechenden) Rechtsmittelentscheidung nicht als unbedenklich zugrundegelegt werden.

Entscheidungen
2