JudikaturJustizRS0100258

RS0100258 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. September 1979

Diese Vorgangsweise findet auch Anwendung, wenn der zur Aufhebung führende Nichtigkeitsgrund einem Mitangeklagten nur gemäß § 290 Abs 1 StPO zustatten kommt.

Entscheidungen
4