JudikaturJustizRS0100206

RS0100206 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Februar 1994

Die alleinige Behauptung der Unrichtigkeit der Rechtsbelehrung ohne Anführung von Gründen wird dem Erfordernis, den geltendgemachten Nichtigkeitsgrund deutlich und bestimmt zu bezeichnen, nicht gerecht.

Entscheidungen
5