Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Den Berufungen wird - jener des Angeklagten K*** teilweise - dahin Folge gegeben, daß die über die Angeklagten verhängten Freiheitsstrafen wie folgt herabgesetzt werden: bei Johann S*** auf 6 (sechs) Jahre und bei Helmut K*** auf 5 (fünf) Jahre. Gemäß § 390…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Angeklagten Johann S*** und Helmut K*** auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143 (erster und zweiter Fall) StGB - bei S*** teils auch in der Entwicklungsstufe des Versuches nach § 15 StGB - …
Rechtliche Beurteilung Mit dem Einwand, den Geschwornen hätten zur Hauptfrage 2 auch eine Eventualfrage in Richtung des § 127 StGB und des § 83 StGB gestellt werden müssen, weil sich aus (dem in der Nichtigkeitsbeschwerde zitierten Teil) der Aussage der Zeugin R*** vor der Polizei vom 9.April 1985 ergebe, daß der Diebstah…