RS0100150 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Allfällige Auswirkungen eines Subsumtionsirrtums bloß auf den Bestand von Strafzumessungsgründen müssen im Bereich des Nichtigkeitsverfahrens außer Betracht bleiben.
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Allfällige Auswirkungen eines Subsumtionsirrtums bloß auf den Bestand von Strafzumessungsgründen müssen im Bereich des Nichtigkeitsverfahrens außer Betracht bleiben.