Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung wegen des Ausspruchs über die Schuld werden zurückgewiesen. Zur Entscheidung über die (Straf )Berufungen sowie über den Antrag des Angeklagten Mustafa H*** auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Ausführung der Berufun…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Petar B***, Mustafa H***, Jovan N*** und Milovan I*** des Verbrechens des Raubes nach dem § 142 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil sie am 24.September 1989 in Wien zusammen mit einem Unbekannten dadurch, daß sie über einen Gartenzaun und durch Aufdrücken e…
Rechtliche Beurteilung Diesen Schuldspruch bekämpft der Angeklagte Petar B*** mit einer auf die Z 5 und 11 des § 281 Abs 1 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde und mit Schuldberufung; den Strafausspruch ficht er - gleich den übrigen Angeklagten - mit Berufung an. Unzutreffend ist der Einwand der Mängelrüge (Z 5), das Ur…