JudikaturJustizRS0100075

RS0100075 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. April 1995

Prozessuale Nichtigkeitsgründe müssen entweder bei der Anmeldung der Nichtigkeitsbeschwerde oder in der rechtzeitig überreichten Ausführung der Nichtigkeitsbeschwerde vorgebracht werden (Vorbringen erst im Gerichtstag ist verspätet).

Entscheidungen
9