JudikaturJustizRS0100062

RS0100062 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. September 2020

Ein nach ordnungsgemäßer Belehrung gemäß §§ 3, 268 StPO und im Beisein seines Verteidigers abgegebener Rechtsmittelverzicht ist als prozessuale Erklärung wirksam (§ 285a Z 1 dritter Fall StPO) und dementsprechend unwiderruflich.

Entscheidungen
13