Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Den Berufungen wird nicht Folge gegeben. Gemäß § 390 a StPO fallen dem Angeklagten Richard B die Kosten des ihn betreffenden Rechtsmittelverfahrens zur Last.…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 25.Juni 1956 geborene kaufmännische Angestellte Günter A und der am 22.September 1956 geborene, zuletzt beschäftigungslose Gelegenheitsarbeiter Richard B des Verbrechens nach § 12 Abs 1 SuchtgiftG (I a und b), Günter A überdies des Finanzvergehens d…
Rechtliche Beurteilung Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten A wurde mit Beschluß vom 4.Dezember 1984, 9 Os 170/84-7, bereits zurückgewiesen. Gegenstand des Gerichtstages waren daher nur mehr die Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung des Angeklagten B, die Berufung der Staatsanwaltschaft (hinsichtlich A) sowie Anregung…