JudikaturJustizRS0099923

RS0099923 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Februar 1994

Eine Erweiterung der Nichtigkeitsbeschwerde im Gerichtstag über die schriftlichen Beschwerdeausführungen hinaus ist bei formalrechtlichen Nichtigkeitsgründen unzulässig.

Entscheidungen
6