Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Urteil aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Erstgericht zurückverwiesen. Die Angeklagte wird mit ihrer Berufung auf diese Entscheidung verwiesen.…
Text Gründe: Die am 12.Februar 1950 geborene Aloisia G*** wurde des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung als Beteiligte nach §§ 11 (zweiter Fall), 33 Abs. 1 (Abs. 3 lit. a) FinStrG schuldig erkannt. Darnach hat sie ab Anfang 1983 bis April 1987 in Andau als verantwortliche Leiterin der Geschäftsstel…
Rechtliche Beurteilung Die Angeklagte bekämpft ihren Schuldspruch mit einer auf § 281 Abs. 1 Z 5, 5 a und 9 lit. a StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde, welcher Berechtigung zukommt. In materiellrechtlicher Hinsicht trifft es vorweg im Sinn der Rechtsrüge (Z 9 lit. a) zu, daß dem angefochtenen Urteil Feststellungsmängel…