JudikaturJustizRS0099874

RS0099874 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Dezember 2007

Zur Beurteilung eines gerügten Feststellungsmangels zum Strafaufhebungsgrund der tätigen Reue (Rechtzeitigkeit und Vollständigkeit der Schadensgutmachung) kann die Gendarmerieanzeige herangezogen werden (SSt 21/30).

Entscheidungen
7