JudikaturJustizRS0099697

RS0099697 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. September 2021

Die Anklage wird nicht überschritten, wenn das Gericht den Angeklagten außer der (als solcher) unter Anklage gestellten strafbaren Handlung eines weiteren mit ihr in Idealkonkurrenz stehenden Delikts schuldig erkennt.

Entscheidungen
7