JudikaturJustizRS0099663

RS0099663 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Dezember 1991

Wenn die Anklage wegen Diebstahls erhoben, der Angeklagte jedoch wegen Diebstahlsteilnehmung verurteilt wurde, liegt keine Überschreitung der Anklage vor.

Entscheidungen
11