Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Eduard B wird teilweise, jene der Staatsanwaltschaft zur Gänze Folge gegeben, das angefochtene Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, im Ausspruch der über den Angeklagten Eduard B verhängten Strafe einschließlich des Ausspruches über die Anrechnung der V…
Text Gründe: Mit den angefochtenen Urteil wurden auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen die Angeklagten Roland A und Eduard B je des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB. (Punkt I 1 des Schuldspruches) und des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 Satz 1, erster und zweiter Deliktsfa…
Rechtliche Beurteilung Geht die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Eduard B im bisher behandelten Umfang fehl, so kommt ihr, in gleicher Weise wie jener der Staatsanwaltschaft, Berechtigung zu, insofern jeweils unter dem Nichtigkeitsgrund der Z. 13 des § 345 Abs 1 StPO. eine Überschreitung der Strafbefugnis geltend ge…