JudikaturJustizRS0099554

RS0099554 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Oktober 2019

Die Anfechtung eines Formalurteils erfolgt aus dem Nichtigkeitsgrund der Z 6 des § 281 StPO auch dann, wenn in der Nichtigkeitsbeschwerde dem Unzuständigkeitsurteil Begründungsmängel oder Rechtsirrtümer zum Vorwurf gemacht werden.

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