Spruch Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen. Der Berufung der Staatsanwaltschaft wird teilweise Folge gegeben und gemäß § 43 a Abs. 3 StGB (nur) ein Teil der zwanzigmonatigen Freiheitsstrafe, nämlich sechzehn Monate, für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Im übrigen wird den Berufunge…
Text Gründe: Herbert W***** wurde der Vergehen der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs. 1 StGB und des Mißbrauches eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er seine am 16.Dezember 1975 geborene Tochter Monika W***** mit Gewalt zur Duldung einer geschlechtlic…
Rechtliche Beurteilung Dieses Urteil bekämpft der Angeklagte mit einer auf die Nichtigkeitsgründe des § 281 Abs. 1 Z 3, 4, 5, 5 a und 10 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde. Den ersterwähnten Nichtigkeitsgrund sieht der Beschwerdeführer durch die zeugenschaftliche Einvernahme (und urteilsmäßige Verwertung der Aussage)…