JudikaturJustizRS0099507

RS0099507 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
06. Dezember 2022

Hat das Schöffengericht den bekämpften Ausspruch aus einer Mehrzahl von Prämissen abgeleitet, so kann eine unzureichende Begründung nicht dadurch geltend gemacht werden, dass isoliert die alleinige Tragfähigkeit einer einzelnen Erwägung untersucht wird.

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