JudikaturJustizRS0099497

RS0099497 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
31. Januar 2024

"Entscheidend" sind nur jene Tatsachen, die entweder auf die Unterstellung der Tat unter ein bestimmtes Strafgesetz oder auf die Wahl des anzuwendenden Strafsatzes Einfluss haben; nicht hingegen gehören hiezu Umstände, welche etwa nur für die Strafzumessung von Bedeutung sind.

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