RS0099405 – OGH Rechtssatz
RS0099405 – OGH Rechtssatz
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Auf einen ganz allgemein gehaltenen Beweisantrag ("Vornahme eines Lokalaugenscheins") kann eine Nichtigkeitsbeschwerde nicht mit Erfolg gestützt werden. Die Anführung des Beweisthemas in der Nichtigkeitsbeschwerde muß aber unbeachtet bleiben, da der OGH die Sachlage und Rechtslage lediglich auf Grund der Ergebnisse der Hauptverhandlung zu prüfen hat. (So schon früher SSt 5 = Übergangsband vor SSt I)