JudikaturJustizRS0099392

RS0099392 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Juni 1989

Im gerichtlichen Aufteilungsverfahren sind reine Verfahrensfragen, soweit ihre unrichtige Lösung keine Nullität begründet, einer Nachprüfung durch den Obersten Gerichtshof entzogen.

Entscheidungen
11