Spruch Der Revisionsrekurs wird, insoweit er sich gegen die Kostenentscheidung richtet, zurückgewiesen. Im übrigen wird ihm nicht Folge gegeben. Der Antragsgegner ist schuldig, der Antragstellerin die mit 11.901,45 S bestimmten Kosten des Revisionsrekursverfahrens (darin 1.081,95 S an Umsatzsteuer) binnen …
Text Begründung: Die von den Parteien im Jahre 1969 nach mehrjähriger Lebensgemeinschaft geschlossene Ehe wurde 1982 aus dem Verschulden des beklagten Ehemannes geschieden. Der Ehe entstammt die im Jahre 1969 geborene Rebecca, die sich bei der Antragstellerin befindet. Mit dem am 9. September 1982 erhob…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist, insoweit er sich gegen die Kostenentscheidung wendet, unzulässig, im übrigen aber nicht berechtigt. Die von den Vorinstanzen über den bereits wiedergegebenen Sachverhalt hinaus getroffenen Feststellungen lassen sich, soweit sie für das Revisionsrekursverfahren noch bedeutsam…