Spruch Dem Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben und der angefochtene Beschluß dahin abgeändert, daß Punkt 3.) des Beschlusses des Erstgerichts vom 23. März 1988, ON 69, zu lauten hat: "Der Antragsteller ist schuldig, der Antragsgegnerin eine Ausgleichszahlung in der Höhe von 550.000 S binnen sechs …
Text Begründung: Die vorliegende Rechtssache war bereits beim Obersten Gerichtshof anhängig, sodaß bezüglich der Sach- und Rechtslage im ersten Rechtsgang auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes vom 16. Juni 1987, 2 Ob 592/87, verwiesen werden kann. Im zweiten Rechtsgang wies das Erstgericht die…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist teilweise berechtigt. Mit dem Vorbringen, das Gericht zweiter Instanz hätte die im Rekurs der Antragsgegnerin vorgebrachten Neuerungen, daß die Antragsgegnerin aus dem Nachlaß ihrer Mutter nunmehr über zusätzliches Bargeld in der Höhe von 200.000 S verfüge, sowie daß ihr Sohn…